Samstag, 24. Januar 2015

Schallschutz

"Im Bebauungsplan steht für unser Grundstück drin, dass wir Schallschutzfenster brauchen und wenn das so ist, dann können wir nix dagegen machen, außer einen Antrag auf Befreiung stellen, der dann ewig dauert und kostet, Punkt...". Schweigen im Auto. Ja, die Nerven liegen heute blank und das führt auch dazu, dass man sich in der Hausbauphase auch mal in die Haare kriegt. Jetzt ist aber alles wieder gut.
Wir hatten im Vorfeld des Vertragsabschlusses mit Helma schon gelesen, dass wir Schallschutzfenster auf unserem Grundstück brauchen, hatten aber in unserer Naivität beschlossen, dass die Straße nicht so laut ist und wir das nicht brauchen und haben es somit auch nicht im Hauspreis einkalkuliert. Nun kam von Helma nochmals der Hinweis, dass wir nur über den Befreiungsantrag die Schallschutzfenster verhindern können und sie sich bei der Bauanzeige an den Bebauungsplan zu halten haben. Nachdem sich bei uns die Wogen wieder geglättet und wir den Aufpreis von 3800€ für die Fenster erfahren hatten, entschlossen wir uns, den Nachtrag zu unterschreiben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen